Bericht aus der Sitzung der Arbeits- u. Dienstrechtlichen Kommission v. 25.02.2016
- Übernahme des Tarifergebnisses der Länder v. 28.03.2015 einschließlich der Entgelterhöhung
zum 1. März 2016 um 2,3% (mindestens um 75,00 €), nur für die Beschäftigten der
Landeskirche Braunschweig und Oldenburg.
- Die Beschäftigten im Bereich der Landeskirche Hannovers sind von sämtlichen Regelungen, die
das Inkrafttreten der Entgelterhöhungen zum 01. März 2016 betreffen, ausgenommen!
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