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Infos zu BEM

 

Das Mitarbeitergespräch

 

Müssen Mitarbeitende zu einem kurzfristig anberaumten Personalgespräch gehen?

Ja, dagegen ist in der Regel nichts einzuwenden. Im Einzelfall ist es aber durchaus vorstellbar,

dass sich ein Mitarbeiter, jedenfalls vorübergehend, einem solchen Gespräch entziehen kann,

z.B. wegen körperlicher oder seelischer Überforderung. Umgekehrt gibt es auch Fälle, in denen

ein Personalgespräch sofort geführt werden muss, z.B. nach Aufdeckung einer Straftat.

Darf ich zum Mitarbeitergespräch eine Vertrauensperson mitnhemen?

Ja, aber der Arbeitgeber muss nicht jede Person akzeptieren, z.B. aus datenschutzrechtlichen Problemen.

Mit einem Anwalt oder Gewerkschaftssektretär wird der Arbeitgeber nur sprechen wollen,

wenn es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht. Die Teilnahme eines MAV-Mitglieds kann

der Arbeitgeber aber nicht verweigern. Die Begleitung durch die MAV ist in der Regel daher die erste Wahl,

gesetzlich geregelt im Mitarbeitervertretungsgesetz.

Der Mitarbeitende hat das Recht, sich den Sachverhalt erst einmal anzuhören, dann darüber nachzudenken

oder sich beraten zu lassen, und erst dann eine Stellungsnahme abzugeben. Aber auch hier muss mann auf die

Verhältnismäßigkeit achten. Nicht jedes Mitarbeitergespräch ist bedrohlich, und oft ist nicht sinnvoll, sich erst

später zu äußern.

Neben dem Mitarbeitergespräch gibt es oft noch sog. Jahresgespräche oder Personalentwicklungsgespräche,

hier wird mit dem Vorgesetzten die Arbeitsleistung im vergangenen Jahr beurteilt und es werden

z.B. Zielvereinbarungen für die Zukunft getroffen.

Im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) wird Mitarbeitern, die innerhalb eines Jahres

30 Tage oder länger krank waren, ein Gespräch angeboten. Dieses Gespräch dient dazu, festzustellen,

ob die Ursachen der Krankheit auch in betrieblichen Problemen begründet sind.

 

Das BEM kommt

 

BEM steht für "betriebliches Eingliederungsmanagement" und bedeutet: Jeder Arbeitnehmer, der innerhalb eines

Jahres 30 Tage (bei einer 5-Tage-Woche) oder länder krank war, wird vom Vorgesetzten zu einem Gespräch geladen. Ziel des Gespräches ist es, herauszufinden, ob dienstliche Probleme mit zur Entstehung der Krankheit beigetragen haben. Wenn dies der Fall ist,

muss nach Lösungen gesucht werden, um Abhilfe zu schaffen. Das BEM ist also eine Hilfe für die Arbeitnehmer.

Voraussichtlich ab 01.01.2013 tritt eine Dienstvereinbarung zwischen der MAV und dem Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt, sowie dem Pflegeverbund Diakonie Hildesheim in Kraft, d.h. das BEM wird dann angewendet in den Dienststellen und Einrichtungen in der verfassten Kirche und der Diakonie, z.B. Kitas, Kirchengemeinden, Altenhilfeeinrichtungen etc.

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