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Niedersächsisches Gaststättengesetz

 

Ab 01.01.2012 gilt statt der Erlaubnispflicht die "Anzeigepflicht"

 

Seit dem 1. Januar 2012 ist das neue Niedersächsische Gaststättengesetz in Kraft getreten. Zukünftig entfällt bei Veranstaltungen wie Gemeindefesten, KiTa-Feiern usw. die Erlaubnispflicht und somit die kostenintensive Konzessionsgebühr. Es handelt sich nun um ein "anzeigepflichtiges" Gewerbe, das mintestens vier Wochen vor Aufnahme bei der örtlichen Gewerbemeldestelle angezeigt werden muss. Die Gewerbemeldestelle informiert neben dem Finanzamt auch die für die Bauaufsciht, den Emissionsschutz, den Jugendschutz, die Lebensmittelüberwachung und die für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zuständigen Behörden.

Die Zuständigkeit für den Bereich Stadt Hildesheim liegt beim Ordnungsamt. Dort sollte vorab telefonisch abgefragt werden, ob es sich um eine anzeigepflichtige Veranstaltung handelt. In den einzelnen Kommunen z. B. Sarstedt gibt es unterschiedliche Auslegungen.

 

Gerade beim Ausschank alkoholischer Getränke findet eine Überprüfung statt. Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit sind u. a. ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich.

 

Hier einige Links mit weiteren Tipps und Informationen:

 

www.dehoga-niedersachsen.de

www.mw.niedersachsen.de/portal/

www.hildesheim.de/magazin/artikel.php?artikel=8516&menuid=1

www.recht-niedersachsen.de

 

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